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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Wir liefern alle Erzeugnisse unter den nachstehenden Bedin- gungen. Abweichungen hiervon — insbesondere in formularmäßi- gen Einkaufsbedingungen — sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte Bestäti- gung verbindlich, gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärun- gen jeder Art. Unsere Preise verstehen sich — soweit nicht anders vereinbart ist — ausschließlich Umsatzsteuer. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse unse- rer Waren sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns aus- drücklich bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebs- störungen oder ähnliche Lieferhindernisse lassen unsere Lieferfristen ruhen und be- rechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Unterlieferanten uns nicht oder nicht ordnungs- gemäß beliefern.
Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat
der Käufer uns eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrage

zurückzutreten, wenn die Nichteinhaltung der Nachfrist von uns zu vertreten ist. Im Falle leichter Fahrlässigkeit werden unmittelbare Verzugsschäden nur bis zu einer Höhe von 0,5% des Kaufpreises der in Verzug befindlichen Lieferung ersetzt; der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

5. Wir bewirken Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Wenn keine anderen Vereinbarungen (z.B. cif, fob, frei Grenze) getroffen sind reisen unsere Sendungen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versand- art und Versandweg wählen wir nach bestem Ermessen. Als Nach- weis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete An- nahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Sofern vom Besteller keine besonderen Anweisungen erteilt werden, sind wir berechtigt, in dessen Auftrag die Transport- bzw. im Edelme- tallgeschäft die Valoren-Versicherung zu decken. Ist Rückgabe der Verpackung vereinbart, so haftet der Käufer auch für Zufall.

6. Für die Berechnung sind allein die vom liefernden Werk oder Lager bei Abgang ermittelten Mengen, Gewichts- oder Stückzahlen maßgebend.

7. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet scheinen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so können wir vom Vertrage zurücktreten.

8. Die verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderun- gen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns unser Eigentum. Wird die Ware von dem Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbei- tung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu

dem der anderen benutzten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftbetriebes weiter zu veräußern. Bei Nichtbarzahlung hat der Käufer mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Käufer tritt ferner bereits jetzt seine Forderun- gen aus der Weitergabe dieser Ware sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab.
Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unter- lagen auszuhändigen.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich nach, so haben wir jederzeit — unbeschadet unserer sonstigen Rechte — das Recht, die Herausgabe der Vorbehaltsware an uns zu fordern und/oder die an uns abgetretenen Rechte direkt

geltend zu machen. Übersteigt der Wert der an uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestenes aber innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware (bei ver- steckten Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugehen. Ist die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet, so werden wir sie nach unserer Wahl entweder um- tauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Fehlmengen werden, wenn möglich nachgeliefert, andernfalls erteilen wir eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche jeder Art, insbesondere solche auf Ersatz für Sach- oder Vermögensschäden des Käufers oder seiner Kunden wegen Verletzung einer vertrag- lichen oder vorvertraglichen Pflicht oder einer unerlaubten Hand- lung sind ausgeschlossen, sofern Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

10. Für Schäden, die aus Falschlieferung, der Lieferung fehler- hafter Ware oder verspäteter Lieferung resultieren, haftet Herwig GmbH lediglich bis zur Höhe des Rechnungswertes der für das Schadens- ereignis ursächlichen Lieferung. Eine darüber hinaus- gehende Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen.

11. Unsere Angaben über unsere Produkte, Geräte, Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Forschungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben, die keine Zusicherung von Eigenschaften unserer Produkte bedeuten, in Wort und Schrift nach bestem Wissen. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfah- ren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich angegeben sind.

Unsere Haftung ist auch hier entsprechend der Regelung in Ziffer 9, Absatz 2 — in jedem Fall auf Umtausch, kostenlose Ersatzlieferung oder Erstattung des Kaufpreises beschränkt.

12. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des liefernden Wer- kes oder Lagers. Erfüllungsort für alle übrigen Rechte und Pflichten ist Hagen.

13. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Hagen, für Klagen des Verkäufers gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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